Drohnenflüge
Drohnenflüge im Rot markierten Bereich sind Bewilligungspflichtig und müssen mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Flug per Mail angefragt werden.
Die Anfrage muss Informationen zum genauen Flugort, der Flugzeit und Flughöhe beinhalten.
Liegt der Drohnenflug im überschnittenen Bereich, muss zwingend auch von LSZE eine Flugbewilligung eingeholt werden.